Impressum & Datenschutz
Datenschutz
Welche Daten erfassen wir von Ihnen?
• Technische Merkmale
Der Internet-Browser des Nutzers übermittelt beim Zugriff auf die Website der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG aus technischen Gründen automatisch Daten an den Webserver der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG. Jeder Datensatz besteht aus dem Datum und der Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufener Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihrer IP-Adresse. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich. Die gespeicherten Daten werden nur intern und ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet.
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Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner vorübergehend abgelegt werden und die der Browser speichert. Sie haben die Möglichkeit, den Browser so einzustellen, dass diese Cookies nicht gespeichert oder am Ende der Internetsitzung gelöscht werden.
• Daten via Kontaktfeld
Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG erhebt, verarbeitet und speichert Ihre Daten, sobald Sie über das Kontaktformular mit der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG die elektronische Kommunikation eröffnen. Diese Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfragen gespeichert und verarbeitet.
• Auf welche Weise erheben wir Ihre Daten?
• Die Daten, die beim Besuch der Website der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG anfallen, werden automatisiert erhoben. Ansonsten werden Daten nur aufgrund Ihrer Eingaben auf der Website der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG bzw. durch den Einsatz von Cookies erhoben.
• Wofür nutzen wir Ihre Daten?
• Ihre Daten werden ausschließlich zur technischen Administration und zur Bereitstellung der Website der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG genutzt.
• Wir nutzen Ihre Daten auch im gesetzlich vorgesehenen Rahmen
• Zur Auskunftserteilung gegenüber öffentlichen Stellen, Behörden, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten. Diese werden nach dem folgenden internen Verfahren bearbeitet:
• Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist eine schriftliche Anfrage oder eine richterliche Anordnung, die Zweck und rechtliche Begründung der Auskunft nachvollziehbar benennt, so dass die Erforderlichkeit des Auskunftsverfahrens geprüft und gegenüber dem Betroffenen begründet werden kann.
Welche Rechte haben Sie?
• Recht auf Auskunft: (§ 34 BDSG i. V. m. Art. 15 EU-DSGVO)
Sie haben die Möglichkeit, bei der Autohaus Hermann Lamparter GmbH & Co. KG darüber Auskunft zu verlangen, welche personenbezogenen Daten von Ihnen durch die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.
• Recht auf Löschung bzw. Sperrung: (§ 35 Abs. 2-4 BDSG i. V. m. Art. 17 und 18 EU-DSGVO)
Sie haben die Möglichkeit, die Löschung oder Sperrung (Sperrung bspw. bei anderer vorrangiger Rechtsvorschrift) Ihrer personenbezogenen Daten durch die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG zu verlangen.
• Recht auf Berichtigung: (§ 35 Abs. 1 BDSG i. V. m. Art. 16 EU-DSGVO)
Sie haben die Möglichkeit, die Berichtigung der Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten durch die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG zu verlangen.
• Recht auf Widerspruch: (§ 35 Abs. 5 BDSG i. V. m. Art. 21 EU-DSGVO)
Sie haben die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten für interne Zwecke durch die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG jederzeit für die Zukunft zu widersprechen.
Allgemeines
• Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG einen hohen Stellenwert. Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir während Ihres Besuchs auf unserer Website erfassen, wie diese verwendet werden und welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie dabei haben. Dieser Datenschutzhinweis gibt Ihnen Antworten auf die wichtigsten Fragen.
• Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG gewährleistet, dass die Ihre anfallenden Daten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung Ihrer Anfragen erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt sowie nur zu internen Zwecken genutzt werden.
• Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten unterliegt den Bestimmungen der derzeit geltenden Gesetze und der EU-Datenschutz-Richtlinie. Als personenbezogene Daten werden gemäß Art. 4 Nr. 1 EU-DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung) alle Informationen bezeichnet, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
• Persönliche Verhältnisse: Zum Beispiel – Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtstag, Staatsangehörigkeit, Beruf, Gesundheitsdaten, Religion usw.
Sachliche Verhältnisse: Zum Beispiel – Einkommen, finanzielle Situation, Eigentum usw.
Welche Daten werden erfasst und wie werden sie verwendet?
Für die Erbringung unserer Leistungen (Bereitstellung dieser Website)
Technische Merkmale:
Ihr Internet-Browser übermittelt beim Zugriff auf die Website der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG aus technischen Gründen automatisch Daten an den Webserver der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG.
Jeder Datensatz besteht aus dem Datum und der Uhrzeit des Zugriffs, URL der verweisenden Webseite, abgerufener Datei, Menge der gesendeten Daten, Browsertyp und -version, Betriebssystem sowie Ihrer IP-Adresse. Eine Zuordnung dieser Daten zu einer bestimmten Person ist nicht möglich. Die gespeicherten Daten werden nur intern und ausschließlich zu statistischen Zwecken ausgewertet.
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https://support.google.com/chrome/answer/95647?hl=en
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Welche Cookies werden eingesetzt?
Einsatz von First-Party-Cookies (Google Analytics Cookie)
Google Analytics Cookies protokollieren:
• Eindeutige Nutzer – Google Analytics Cookies erfasst und gruppiert Ihre Daten. Alle Aktivitäten während eines Besuchs werden zusammengefasst. Durch das Setzen von Google Analytics Cookies wird zwischen Nutzern und eindeutigen Nutzern unterschieden.
• Aktivitäten der Nutzer – Google Analytics Cookies speichern auch Daten über den Start- und End-Zeitpunkt eines Besuchs auf der Website und wie viele Seiten Sie sich angesehen hab. Bei Schließen des Browsers oder bei längerer Inaktivität (Standard 30 Minuten), wird die Nutzersession beendet und das Cookie zeichnet den Besuch als beendet auf. Weiterhin werden das Datum und die Zeit des ersten Besuchs aufgezeichnet. Ebenfalls werden die Total Anzahl Besuche pro eindeutigen Nutzer protokolliert. Externer Link: https://www.google.com/analytics/terms/de.html
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Einsatz des Webanalysedienstes Google Analytics
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Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG wird Google diese Informationen nutzen, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung in der Browser-Software verhindern. Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG weist jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können.
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Link: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de
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Einsatz von Cookies im internen Mandantenbereich (SecureDataSpace)
Im Mandantenbereich dieser Website werden Cookies eingesetzt.
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Welche weiteren Dienste können meine Daten speichern und übertragen?
Verwendung von Google Maps
Diese Webseite benutzt Google Maps API, einen Kartendienst der Google Ireland Limited („Google“), zur Darstellung einer interaktiven Karte und zur Erstellung von Anfahrtsplänen. Google Maps wird von Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland betrieben.
Durch die Nutzung von Google Maps können Informationen über Ihre Benutzung dieser Webseite (einschließlich Ihrer IP-Adresse) an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert werden. Google wird die durch Maps gewonnenen Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten.
Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Trotzdem wäre es technisch möglich, dass Google aufgrund der erhaltenen Daten eine Identifizierung zumindest einzelner Nutzenden vornehmen könnte. Es wäre möglich, dass personenbezogene Daten und Persönlichkeitsprofile von Nutzern der Webseite von Google für andere Zwecke verarbeitet werden könnten, auf welche wir keinen Einfluss haben und haben können. Sie haben die Möglichkeit, den Service von Google Maps zu deaktivieren und somit den Datentransfer an Google zu verhindern, indem Sie JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren. Wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall die Kartenanzeige auf unserer Seiten nicht nutzen können.
Die Google-Datenschutzerklärung & zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google Maps finden Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de/
Google Web Fonts
Auf diesen Internetseiten werden zur Darstellung von Schriften Google Fonts verwendet. Google Fonts ist ein Dienst der Firma Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Google). Die Einbindung dieser Web Fonts erfolgt durch einen externen Serveraufruf von Google Ireland Limited. Hierdurch wird an den Server übermittelt, welche der Internetseiten Sie besucht haben. Weiterhin wird nach unseren Informationen die IP-Adresse des Browsers des Endgerätes des Besuchers dieser Internetseiten von Google gespeichert. Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Google, die Sie unter https://policies.google.com/privacy?hl=de/ abrufen können.
Werden meine Daten verschlüsselt übertragen?
Auf dieser Website wird eine 128-bit-SSL Verschlüsselungstechnik eingesetzt. Ihre Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.
Findet eine Datenübermittlung an Dritte statt?
Es findet keine Datenübermittlung an Dritte ohne Ihre Einwilligung oder ohne gesetzliche Grundlage statt.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG setzt gemäß Art. 32 Abs. 1 EU-DSGVO zur Sicherheit bei der Verarbeitung von Daten technische und organisatorische Maßnahmen ein, um persönlichen Daten durch zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die im Einsatz befindlichen Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Sind meine Daten bei Kontaktaufnahme via E-Mail ebenfalls sicher?
Sie sind mit elektronischer Kommunikation einverstanden, sobald Sie selbst den elektronischen Kontakt zur Hermann Lamparter GmbH & Co. KG eröffnen. Sie werden darauf hingewiesen, dass E-Mails auf dem Übertragungsweg unbefugt und unbemerkt mitgelesen oder verändert werden können. Die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können E-Mails abgewiesen werden, wenn diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden.
Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?
Gemäß dem Art. 15 EU-DSGVO haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten (Art. 5 Abs. 1 d), e), Art. 12 sowie Art. 17-19 EU-DSGVO). Auf Anforderung teilt Ihnen die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG entsprechend geltendem Recht in schriftlicher Form mit, welche personenbezogenen Daten des Nutzers bei der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG gespeichert sind.
Kann ich gegen die Verarbeitung meiner Daten Widerspruch einlegen?
Soweit Sie eine aktive Datennutzung für interne Zwecke durch die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG nicht möchten, sind Sie gemäß Art. 21 Abs. 2-4 EU-DSGVO berechtigt, dieser Nutzung und Verarbeitung jederzeit für die Zukunft zu widersprechen. Hierzu genügt es, eine entsprechende E-Mail an (info@lamparter.de) zu senden. Der besondere Fall einer gesetzlich vorgeschriebenen Datensperrung anstelle einer Datenlöschung gemäß Art. 17-19 EU-DSGVO bleibt hierbei unberührt.
Alle Partner und Mitarbeiter der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG sowie eventuelle Dritte wurden zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) verpflichtet.
Findet ein Schutz der Daten von Minderjährigen statt?
Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an die Hermann Lamparter GmbH & Co. KG übermitteln. Persönliche Informationen dürfen Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG nur dann zur Verfügung stellen, wenn das ausdrückliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegt oder die Personen das 16. Lebensjahr vollendet haben oder älter sind. Diese Daten werden entsprechend dieser Datenschutzerklärung verarbeitet.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz bei der Hermann Lamparter GmbH & Co. KG habe?
Datenschutzbeauftragter:
Herr Hans-Jürgen Fellgiebel
imatec GmbH
Bickerather Str. 3
52152 Simmerath
fellgiebel@imatec.de
Sie haben ferner gem. Art. 77 DSGVO das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen.
Impressum
Urheber- und Kennzeichenrecht
Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Bilder, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
Rechtswirksamkeit des Haftungsausschlusses
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Anbieter
Hermann Lamparter GmbH & Co. KG
Waldnieler Straße 90
41068 Mönchengladbach
Sitz und Registergericht
HR-Nr.: HRA3652
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE120489587
Redaktionell verantwortlich
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 GewO, erteilt durch die IHK Mittlerer Niederrhein, Nordwall 39, 47798 Krefeld
Persönlich haftende Gesellschafterin
vertreten durch Thomas Lamparter, Georg Lamparter
Amtsgericht Mönchengladbach
HRB Nummer: 6573
Kontakt
Tel.: +49 2161 92020
Fax: +49 2161 920290
E-Mail: verkaufmg@lamparter.de
Rechtliche Hinweise
AGB Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen
Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (Kraftfahrzeuge und
Anhänger) Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes
Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten
des Käufers
1. Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 10 Tage, bei
Nutzfahrzeugen bis 2 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag ist
abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung
des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils
genannten Fristen in Textform bestätigt oder die Lieferung
ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller
unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht
annimmt.
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem
Kaufvertrag bedürfen der Zustimmung des Verkäufers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Käufers
gegen den Verkäufer.
Für andere Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bedarf es
der vorherigen Zustimmung des Verkäufers dann nicht, wenn beim
Verkäufer kein schützenswertes Interesse an einem
Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des
Käufers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte
Interesse des Verkäufers an einem Abtretungsausschluss
überwiegen.
II. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der
Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind
Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf
Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder
unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform
anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage, bei Nutzfahrzeugen zwei Wochen,
nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer
unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit
dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat
der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers
auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten
und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er
dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäß Ziffer 2,
Satz 1 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung
setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 10% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind
Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche
Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit
Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die
Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und
Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses
Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts
genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese
Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende
Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten,
kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte
bleiben davon unberührt.
IV. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im
Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen
gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10%
des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist
oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt
kein Schaden entstanden ist.
V. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden
Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit
dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den
laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung
besteht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum
Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II dem Verkäufer zu.
2. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für
Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der
Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter
Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung
verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist
zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine
Nutzung einräumen.
VI. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist,
kann eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für
Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab
Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam
vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens
in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich
und gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen
gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses
Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
2. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der
Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sach- und
Rechtsmängelansprüche.
Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des
Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht
nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die
der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck
gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen
darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss
vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des
Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte
Schäden.
Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder
vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines
gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen
sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines
Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz
unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt
folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in
Textform auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels
betriebsunfähig, kann sich der Käufer mit vorheriger Zustimmung
des Verkäufers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden.
c) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile
kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des
Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des
Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum
des Verkäufers.
VII. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt VI.
„Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten
die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt III „Lieferung
und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige
Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die
Regelungen in Abschnitt VI. „Haftung für Sachmängel und
Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und
Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder
digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Fahrzeug seine Funktion
auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese
digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
VIII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus
der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechselund
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei
Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
IX. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Führt der Kfz-Betrieb das Meisterschild „Meisterbetrieb der
Kfz-Innung“ oder das Basisschild „Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung“,
können die Parteien bei Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag über
gebrauchte Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von
nicht mehr als 3,5 t – mit Ausnahme über den Kaufpreis – die für
den Sitz des Verkäufers zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die
Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes,
spätestens einen Monat nach Ablauf der Verjährungsfrist für Sachund
Rechtsmängel gem. Abschnitt VI., durch Einreichung eines
Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Kfz-Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz- Schiedsstelle wird der
Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für
die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren
Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen
von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn
bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg
während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die
Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten
nicht erhoben.
2. Schlichtungsstellen:
Innung des Kfz-Gewerbes Mönchengladbach
Platz des Handwerks 1
41065 Mönchengladbach
Tel: 02161/ 49 15 0
Fax: 02161/ 49 15 50
E-Mail: info(at)kfz-innung-mg.de
Website: http://www.kfz-innung-mg.de
AGB Kfz-Reparaturbedingungen
Bedingungen für die Ausführung von Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aggregaten und deren Teilen und für Kostenvoranschläge
Unverbindliche Empfehlung des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Stand: 01/2022
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform. Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer. Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen. Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80 % der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines
Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz-Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
1. Kfz-Schiedsstellen
a) Ist der Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks kann der Auftraggeber bei Streitigkeiten aus diesem Auftrag (mit Ausnahme von Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t) oder – mit dessen Einverständnis – der Auftragnehmer die für den Auftragnehmer zuständige Kfz-Schiedsstelle anrufen. Die Anrufung muss unverzüglich nach Kenntnis des Streitpunktes durch Einreichung eines Schriftsatzes (Anrufungsschrift) bei der Schiedsstelle erfolgen.
b) Durch die Entscheidung der Kfz-Schiedsstelle wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
c) Durch die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist die Verjährung für die Dauer des Verfahrens gehemmt.
d) Das Verfahren vor der Kfz-Schiedsstelle richtet sich nach deren Geschäfts- und Verfahrensordnung, die den Parteien auf Verlangen von der Kfz-Schiedsstelle ausgehändigt wird.
e) Die Anrufung der Kfz-Schiedsstelle ist ausgeschlossen, wenn bereits der Rechtsweg beschritten ist. Wird der Rechtsweg während eines Schiedsstellenverfahrens beschritten, stellt die Kfz-Schiedsstelle ihre Tätigkeit ein.
f) Für die Inanspruchnahme der Kfz-Schiedsstelle werden Kosten nicht erhoben.
2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
